HDE begrüßt neuen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Nach dem Bundestag hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat der Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zugestimmt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt diese Entscheidung. Zuvor hatte es ein politisches Ringen und die Finanzierung des Ganztagesförderungsgesetzes zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter gegeben. Anspruchsberechtigt sind nun Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Geplant ist, den Anspruch schrittweise auf die folgenden Klassenstufen auszuweiten. Dass somit erst ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich die Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht, sieht der HDE kritisch.

„Der neue Anspruch ist gut und war auch längst überfällig“, betont Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Dadurch sei vor allem ein Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erwarten. Dass der Anspruch auf Ganztagsbetreuung erst ab dem Schuljahr 2026/2027 greife, sei jedoch bedauerlich. „Das ist zu wenig ambitioniert. Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hätten wir uns hier ein entschlosseneres Vorgehen der Politik gewünscht“, so Haarke weiter.

Der HDE hatte einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern politisch eingefordert. Das neue Gesetz wird maßgeblich zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Einzelhandel beitragen. Wichtig wäre aus Sicht des HDE allerdings eine schnellere Einführung des Anspruchs gewesen.