EU-Verpackungsverordnung: HDE fordert praxisnahe und gut umsetzbare Regelungen
- 24.04.2024
An diesem Mittwoch stimmen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den finalen Text der EU-Verpackungsverordnung ab, womit die Gesetzgebung einen wichtigen Schritt in Richtung ihrer endgültigen Verabschiedung nimmt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekräftigt daher seine Forderung nach einheitlichen, praxisnahen und gut umsetzbaren Regelungen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette.
„Der Handel unterstützt aktiv das Ziel, den Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufführung von Verpackungen sicherzustellen. Eine ehrgeizige und gleichzeitig gut umsetzbare EU-Verpackungsverordnung wird maßgeblich dazu beitragen, hier noch weiter voranzukommen und Nachhaltigkeitsziele EU-weit zu erreichen. Dazu braucht es einen harmonisierten Rechtsrahmen mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten in der gesamten Verpackungswertschöpfungskette“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Nachhaltigkeit und Europapolitik. Gleichzeitig müssten bestehende und gut funktionierende Systeme jedoch geschützt werden, wie etwa das deutsche Einwegpfandsystem, das mit mehr als 98 Prozent Rücklauf eine der europaweit höchsten Sammelquoten für PET-Flaschen habe. „Die neue EU-Verpackungsverordnung sieht neue Vorschriften zur Einführung von Pfandsystemen vor, die kompatibel mit dem deutschen Einwegpfandsystem sind. Das ist richtig und wichtig und schließt dennoch technologisch sinnvolle Weiterentwicklung nicht aus“, so Gerstein weiter.
Mehr Augenmaß wäre aus Sicht des HDE bei den Verpackungsverboten nötig gewesen, zum Beispiel mit Blick auf Obst und Gemüse unter 1,5 kg. „Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Oft stellen sie sicher, dass die Ware frisch und unbeschädigt bleibt. Daher sind Verpackungsverbote generell kritisch zu beurteilen“, so Gerstein. Schließlich sehe der Verordnungsvorschlag bereits geeignete Instrumente vor, um den Einsatz von Verpackungen auf das notwendige Maß zu beschränken.
„An einigen Stellen sieht man der Verordnung an, dass sie mit heißer Nadel gestrickt wurde“, betont Gerstein. Im finalen Text sei etwa im Rahmen der Mehrwegvorgaben ein faktisches Verbot für Palettenhüllen und Palettengurte vorgesehen. „Das würde sich auf die komplette Lieferkette auswirken und dazu führen, dass Transport- und Produktschutz sowie Palettenstabilität nicht mehr gegeben wären“, so Gerstein weiter. Der Gesetzgeber müsse diesen Fehler dringend korrigieren. „Ebenso muss die Vielzahl der vorgesehenen delegierten Rechtsakte, die die neuen Vorgaben an vielen Stellen konkretisieren sollen, unbedingt frühzeitig sowie mit ausreichenden Umsetzungsfristen beschlossen werden“, fordert Gerstein.