Batterie-Durchführungsgesetz: HDE sieht neue Pflichten für den Handel kritisch

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die zusätzlichen Pflichten für die Handelsunternehmen im Bereich der Rücknahme und der Verbraucherinformation im Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) kritisch und sieht die Branche belastet. Dabei geht es insbesondere um die neue Rücknahmepflicht von LV-Batterien, die beispielsweise in E-Bikes Verwendung finden.

„Die Ausweitung der Rücknahme und die Vorgaben zu den Rücknahmemengen von LV-Batterien erhöhen das Brandrisiko bei der Lagerung immens. Zudem machen zusätzliche Vorgaben zur Information der Verbraucher finanzielle Investitionen notwendig, da die bisher genutzten Informationstafeln durch neue ersetzt werden müssen“, so die HDE-Umweltreferentin Stefanie Stadie. Der HDE weist in seiner aktuellen Stellungnahme deshalb darauf hin, dass mit einer Ausweitung der Rücknahmepflicht auf LV-Altbatterien, die Heterogenität der Sammelmenge und somit auch das Brandrisiko gesteigert wird. Die derzeitigen von den Herstellern zur Verfügung gestellten Rücknahmeboxen sind nicht für eine derartige Rücknahme ausgelegt und stellen damit schon jetzt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Kunden und Mitarbeiter dar.

„Die Rückgabe von Batterien ist ein seit Jahren eingeübter Prozess, der für die Verbraucher nachvollziehbar ist. Aktuell informieren die Unternehmen über die Rücknahme sowohl auf den Kartons zur Sammlung der Batterien als auch mittels Infotafeln. Eine Ausweitung der Informationspflicht mit konkreter Vorgabe für die Größe und den Ort ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und deshalb abzulehnen“, so Stadie weiter.

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