Vor Anhörung im Bundestagsausschuss: Handelsverband warnt vor Überregulierungen in der Lebensmittellieferkette
- 01.07.2024
Vor der heute stattfindenden Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) die geplanten Beschränkungen der Vertragsautonomie in der Lebensmittellieferkette. Bei der Anhörung am Nachmittag vertritt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth als geladener Experte die Interessen des Einzelhandels.
„Der Gesetzentwurf zeigt eine deutliche Marktskepsis und mangelndes Vertrauen in den funktionierenden Wettbewerb“, so Genth. Der Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette funktioniere, den Lieferanten des Handels stünden verschiedene alternative Absatzkanäle wie beispielsweise der Export oder der Großhandel zur Verfügung. Die Erzeuger lieferten in der Regel nicht direkt an den Handel, sondern an die verarbeitende Industrie.
„Schon die aktuell geltenden Regeln gehen mit den Regulierungen der Vertragsbeziehungen und insbesondere mit dem erweiterten Anwendungsbereich deutlich über die EU-Vorgaben hinaus“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. Trotzdem solle nun die Regulierungsintensität mit einzelnen gesetzlichen Änderungen weiter erhöht werden. „Laut Politik soll der Schutz der Lieferanten im Fokus stehen. Dabei wirkt es dann aber doch mehr als merkwürdig, dass nach dem aktuellen Entwurf nicht hinreichend klar ist, ob die Lieferanten bestimmte Vertragsklauseln vereinbaren können, wenn sie es im konkreten Fall selbst wollen oder die konkrete Regelung in ihrem Interesse liegt. Das belastet im Ergebnis Lieferanten und Handelsunternehmen. Das geht gegen den Geist des Gesetzes,“ so Genth.
In einigen Punkten sieht der HDE den Gesetzgeber aber auch auf einem guten Weg: So sei es richtig, dass internationale Konzerne der Lebensmittelindustrie nicht mehr in den Schutzbereich des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) fallen sollen. „Große global agierende Unternehmen benötigen keinen Schutz vor dem häufig lediglich national aufgestellten Handel“, betont Genth.
Genth appelliert daher an die Bundestagsabgeordneten, die über die EU-Vorgaben hinausgehenden Überregulierungen des in Kraft befindlichen AgarOLkG abzuschaffen und damit einen Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung der Lieferbeziehungen zu leisten. „Nur so kann die Effizienz in der grundsätzlich funktionierenden Lebensmittellieferkette gesichert und schwere Marktstörungen mit Nachteilen für die Verbraucher verhindert werden“, so Genth.