Einzelhandel bewertet Vorschläge zur Reform der Steuerklassen positiv

Im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) schlägt Bundesfinanzminister Christian Lindner vor, die Steuerklassen III und V durch Steuerklasse IV mit Faktor zu ersetzen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet diesen Vorschlag positiv. Aus Sicht des Verbandes verteilt die zurzeit häufig von (Ehe-)Partnern gewählte Kombination der Steuerklassen III und V die Lohnsteuerabzüge sehr ungleich. Da der Erstverdienende in Steuerklasse III unterproportional wenig und der Zweitverdienende in Steuerklasse V dafür überproportional viel zahle, entstehe eine sehr hohe Grenzbelastung des Zweitverdienenden. Von einem hinzuverdienten Euro bleibe netto kaum etwas übrig.

„Die geplante Steuerklassenreform setzt für den Zweitverdienenden Anreize, seine Beschäftigung auszuweiten oder überhaupt erst eine Beschäftigung aufzunehmen. Wichtig ist aber, dass sich durch die Reform die finale Steuerschuld eines Paares nicht ändert“, so Ralph Brügelmann, HDE-Abteilungsleiter Steuern und Finanzen. Schließlich sei die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. „Die Wahl der Steuerklassen kann also nur einen Liquiditäts-, niemals aber einen Einkommensvorteil ergeben“, so Brügelmann weiter. Bei der Wahl der Steuerklassen III/V und IV/IV mit Faktor sind die Ehepartner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, das heißt die Lohnsteuer ist gar nicht die endgültige Steuerschuld. Diese bestimmt sich über die Einkommensteuerveranlagung.

Der HDE sieht die Überarbeitung der Steuerklassen ausdrücklich nicht als Vorbereitung für weitergehende Reformen der Familienbesteuerung. „Dies würde ohne ergänzende Entlastungen für viele Familien effektiv eine Steuererhöhung bedeuten, das verfügbare Einkommen verringern und das Konsumniveau negativ beeinflussen“, so Brügelmann. Auch in Zukunft sollte daher bei der gemeinsamen Veranlagung eines Paares das Ehegattensplitting zur Anwendung kommen, das gewährleiste, dass jedes Ehepaar mit gleich hohem Einkommen gleich hoch besteuert wird, unabhängig von der Aufteilung der Einkommen unter den Ehegatten. „Durch das Splittingverfahren ist die Steuerschuld immer gleich hoch und immer auf dem niedrigstmöglichen Gesamtniveau. Das sollte auch nach der Steuerklassenreform so bleiben“, betont Brügelmann.