Feuerwerksverkauf ab 28. Dezember 2024

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember 2024 dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 verkauft werden.

Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Feuerwerk nur bei vertrauenswürdigen Händlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewährleistet, dass die Feuerwerksartikel geprüft und sicher sind. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.