HDE sieht Folgen kommunaler Verpackungssteuern kritisch
- 22.01.2025
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen einer möglichen Ausweitung der Steuer auf weitere Kommunen. Der HDE sieht die Gefahr, dass ein regulatorischer Flickenteppich für die Unternehmen entsteht.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes öffnet Tür und Tor und für die Kommunen, individuelle Verpackungssteuern einzuführen. Für Händlerinnen und Händler kann das zu einer unübersichtlichen Flut unterschiedlicher Regelungen und einem entsprechend erheblichen bürokratischen Aufwand führen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit. Wichtig seien daher einheitliche und allgemeine Vorgaben, die die Grundzüge einer Steuer regelten und an denen sich die Kommunen orientieren müssen, etwa mit Blick auf abgabepflichtige Produkte sowie die Höhe der Abgabe.
Berücksichtigung muss laut HDE auch die bereits bestehende Mehrfachbelastung für Kunststoffverpackungen finden. Mit der Einwegkunststoffabgabe, den Lizenzentgelten für die Dualen Systeme und die zu erwartenden Belastungen aus der EU-Verpackungsverordnung PPWR und der angedachten Novellierung des §21 Verpackungsgesetzes gibt es bereits eine Vielzahl finanzieller Belastungen für (Kunststoff-)Verpackungen. „Weitere Belastungen ohne entsprechende Evaluierung der bereits bestehenden Maßnahmen sind hier nicht zielführend“, betont Gerstein. Der HDE setze auf einen konstruktiven Austausch zur praktikablen Umsetzung der Entscheidung, um im Einvernehmen aller beteiligten und betroffenen Akteure eine Lösung zu finden.
Da sich die Verpackungssteuer auf alle Einwegverpackungen für Mitnahmegerichte bezieht, muss sie von allen Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck bezahlt werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Betroffen sind hiervon somit auch Handelsunternehmen, die in ihrem Sortiment Produkte für den Sofortverzehr anbieten, insbesondere in Form von Salatbars oder vorverpackten Salaten, denen Besteck beigefügt ist und die entsprechend sofort nach dem Kauf verzehrt werden können. Hier kommt es zudem zu einer Überschneidung mit dem Einwegkunststofffondsgesetz, da beide gleiche Produkte und Verpackungen finanziell belasten.