Gemeinsame Initiative von HDE, BTE und AVE: Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe praxisorientiert umsetzen
- 17.02.2025
Mit einem gemeinsamen Konzeptpapier zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe setzen sich der Handelsverband Deutschland (HDE), der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) und die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE) für die Einführung eines praxisnahen und erfahrungsbasierten Systems für Herstellerverantwortung ein. Hintergrund dafür ist die nationale und die europäische Gesetzgebung, die die Einrichtung eines solchen Systems vorsieht, das in Zukunft die Entsorgung und das Recycling von in Unternehmen anfallenden Textil- und Schuhabfällen regeln soll.
„In den vergangenen Jahren wurden bereits erfolgreiche Rücknahmesysteme entwickelt, etwa für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien. Darauf lässt sich jetzt bei der Entwicklung eines Systems zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe aufbauen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es gelte, bisherige Erfahrungen zu nutzen und die Ansätze etablierter Systeme auf die Textil- und Schuhbranche zu übertragen. Zudem müsse die nationale Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sichergestellt werden. „Aufgrund der Unternehmensstruktur in der Textil- und Schuhbranche braucht es Vorgaben, die für alle Marktteilnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße einfach umsetzbar sind“, betont Genth. Abzusehen sei von unnötiger zusätzlicher Bürokratie, hier müsse mit Augenmaß vorgegangen werden.
Die Ausgestaltung eines EPR-Systems im Bereich Textilien und Schuhe kann aus Sicht von HDE, BTE und AVE erst nach Festlegung klarer Definitionen und Ziele gelingen. „Die Richtung sollten hierbei die Ökodesign-Verordnung und die Abfallrahmenrichtlinie vorgeben“, so Genth weiter. Vor allem für Kriterien wie etwa Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit eines Produktes müssten praxistaugliche Definitionen gewählt werden. „Wichtig ist, die Kriterien im Zuge regelmäßiger Review-Prozesse zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um ein praxistaugliches und zielführendes System zu entwickeln“, so Genth. Hierfür müsse zunächst eine klare Zielsetzung formuliert werden.
Ankommen wird es auch auf einheitliche europäische Rechtsvorschriften, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten. „Eine Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben ist der richtige Weg. Zusätzliche Regelungen darf es nicht geben“, so Genth. Das System für erweiterte Herstellerverantwortung müsse zudem privatwirtschaftlich und wettbewerblich organisiert werden. „Gefragt sind daher prüfungssichere Standards und Verantwortlichkeiten in Deutschland für Herstellerorganisationen, Sammler, Sortierer, Hersteller und Bevollmächtigte sowie angemessene Quotenvorgaben“, so Genth weiter. Um einheitliche Rahmenbedingungen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, brauche es einen bundesweiten Standard für die Genehmigung von Systemen für erweiterte Herstellerverantwortung und eine zentrale, koordinierende und kontrollierende Stelle.
Das Positionspapier der Verbände zum Download: https://einzelhandel.de/14743