Polizeiliche Kriminalstatistik: Keine Entwarnung beim Ladendiebstahl

Die heute veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik für 2024 weist einen Rückgang der angezeigten Ladendiebstähle aus. Nach der Statistik sind die Zahlen im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2023 beim einfachen Ladendiebstahl um 4,9 Prozent und beim schweren Ladendiebstahl um 6,8 Prozent zurückgegangen.

„Der festgestellte geringfügige Rückgang der angezeigten Ladendiebstähle ist kein Grund zur Entwarnung“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Tatsächlich bewegen sich die Zahlen im Zehn-Jahresvergleich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. „Der Rückgang im Vergleich zu den im Jahr 2023 registrierten Höchstwerten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Zahlen für 2024 wie die für 2023 alle in den zehn Jahren davor festgestellten Werte übertreffen.“

Der Ladendiebstahl belastet die Einzelhändler unverändert erheblich. „Auch für 2024 rechnen wir mit einem wirtschaftlichen Schaden der Branche durch Ladendiebstähle in Höhe von über zwei Milliarden Euro“, so Genth weiter. Da die polizeiliche Kriminalstatistik zudem nur die angezeigten Fälle erfasse, sei nicht auszuschließen, dass die Statistik ein verzerrtes Bild der Realität zeichne. „Viele Händler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der Täter führen und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bürokratischen Aufwand“, stellt Genth fest. Die weiterhin registrierten Höchstwerte dürfe die Politik daher nicht ignorieren. „Der HDE hat umfassende Vorschläge zur besseren Bekämpfung des Ladendiebstahls vorgelegt, diese sollten die Koalitionspartner aufgreifen und in der neuen Legislaturperiode umsetzen“, fordert Genth. 

Im Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen begrüßt Genth die Pläne der künftigen Regierungspartner, mit einem Pakt für den Rechtstaat die personelle und materielle Ausstattung der Justiz zu verbessern. „Das kann aber nur ein erster Schritt sein, dem weitere Maßnahmen folgen müssen“, mahnt Genth. Im Rahmen der ebenfalls konkret geplanten Reform des Strafprozessrechts müssten zum Beispiel die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaften, Strafverfahren faktisch aus Effizienzgründen einzustellen, durch gesetzliche Änderungen eingeschränkt werden. Um eine spürbare Sanktion der Täter zu gewährleisten, sei darüber hinaus auch eine Anhebung der Mindeststrafe für schwere Diebstahlsdelikte dringend erforderlich.

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