EU-Entwaldungsverordnung: Einzelhandel sieht erste Schritte in Richtung Rechtsklarheit
- 28.05.2025
Die in der vergangenen Woche von der Europäischen Kommission veröffentlichte erste Benchmarking-Liste, in der die Erzeugerländer der betroffenen Rohstoff-Kategorien nach ihrem niedrigen, standardmäßigen oder hohen Entwaldungsrisiko eingestuft werden, sieht der Einzelhandel rund sieben Monate vor Geltungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) als weiteren Schritt in Richtung Rechtsklarheit für die Anwendung der Regelungen.
„Das Benchmarking ist auch für Unternehmen des Einzelhandels wichtig – sei es aus dem Food- oder dem Non-Food-Bereich“, so Miriam Schneider, Leiterin des EU-Büros des Bundesverbands Lebensmittelhandel (BVLH). Das Risikoniveau entscheidet über den Umfang der Compliance-Kontrollen, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für ein Land vorsehen müssen – im Fall eines niedrigen Risikos ein Prozent, bei Standard-Niveau drei Prozent und schließlich neun Prozent bei Hoch-Risiko-Ländern. Die Beschaffung aus Ländern mit geringem Risiko beinhaltet zudem vereinfachte Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer und Händler. „Konkret bedeutet das, dass sie Informationen sammeln, aber keine Risiken bewerten und mindern müssen. Es überrascht ein wenig, dass Länder wie Brasilien nicht zu den Hoch-Risikoländern gehören und damit von den strengen Kontrollen ausgenommen sind“, so Schneider weiter.
Ungeachtet des jetzt vorgelegten Länder-Benchmarkings bleibt die konkrete Umsetzung der EUDR-Vorgaben in den Unternehmen aus Sicht des Einzelhandels aber auch weiterhin eine enorme Herausforderung. „Die Anzahl der erforderlichen Sorgfaltspflichterklärungen in der nachgelagerten Lieferkette und insbesondere auf Handelsebene geht in die zehntausende und sorgt für einen massiven Kosten- und Bürokratieaufwand. Zudem bestehen auch weiterhin viele offene Auslegungsfragen, die seitens der EU-Kommission allein durch rechtlich nicht verbindliche Frage-Antwort-Kataloge und Leitlinien geklärt werden. Das sind keine idealen Ausgangsbedingungen für eine rechtssichere und praktikable Anwendung im Handelsalltag“, betont Schneider.
Im Agrarrat vom 26. Mai 2025 regte sich auch seitens elf EU-Mitgliedstaaten erneut Widerstand gegen diese unübersichtliche Lage. Angeführt von Österreich und Luxemburg, fordern sie weitreichende Änderungen der EUDR, insbesondere die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern mit sehr geringem oder Null-Risiko, die von Kontrollen und Rückverfolgung ausgenommen wären, sowie eine weitere Verschiebung der EUDR. Letzteres wird auch von über 30 EU-Abgeordneten in einem Brief an Kommissionschefin Ursula von der Leyen gefordert. „Die Handelsunternehmen haben sich auf den Weg zur Umsetzung der EUDR-Vorgaben gemacht und nehmen das Thema Entwaldung ernst. Notwendig sind daher in erster Linie rechtssichere und in der Praxis umsetzbare Regelungen mit einem Zeitrahmen, der die Umstellung interner Prozesse auch in der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lieferanten ermöglicht“, so Schneider.