Einzelhandel sieht in geplanten Steuerentlastungen positives Signal, mahnt aber zu branchenübergreifender Investitionsoffensive
- 04.06.2025
In dem von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegten und heute von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) einen ersten wichtigen Schritt.
Laut Verband kann der Gesetzentwurf auch im Einzelhandel Investitionen unterstützen. Gleichzeitig warnt der HDE davor, die Investitionsoffensive durch begrenzte Abschreibungsmöglichkeiten auf bewegliches Anlagevermögen zu beschränken. Die geplanten Abschreibungsmöglichkeiten müssten auf Investitionen in allen Sektoren ausgeweitet werden.
„Mit ihrem Investitionsprogramm zeigt die neue Bundesregierung Handlungsfähigkeit. Sie hat erkannt, dass es angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage schnell gehen muss. Jetzt muss eine Investitionsoffensive folgen, die auch wirklich alle Bereiche erreicht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Die besseren Abschreibungsmöglichkeiten müssen jetzt schnell kommen und bereits wie geplant ab dem 1. Juli gelten. Wenn notwendige Ergänzungen kurzfristig nicht möglich sind, muss es ein weiteres Steuergesetz in diesem Jahr geben“, so Genth weiter.
Dass die Abschreibungsbedingungen der Unternehmen etwa bei beweglichen Wirtschaftsgütern verbessert werden sollen, sei ein wichtiger Schritt. „Für Händlerinnen und Händler macht das Investitionen in die Lagerhaltung oder in die Modernisierung ihrer Lieferflotten künftig attraktiver“, so Genth. Aus Sicht des HDE ist zudem eine Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten notwendig, damit die Investitionsoffensive überall ankommt. „Anreize sind vor allem gefragt für Investitionen in die Innenstädte, in die Digitalisierung und in den Klimaschutz. Dies ist für den Handel und die Kommunen bedeutend. Der Einzelhandel setzt hier auf politische Maßnahmen“, so Genth.
Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes und des Einkommensteuersatzes für einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen um fünf Prozentpunkte bewertet der HDE grundsätzlich positiv. „Mit der schrittweisen Absenkung des Steuersatzes auf einbehaltene Gewinne von Unternehmen erst im Jahr 2028 zu beginnen, ist allerdings viel zu spät. Die Entlastungen müssen jetzt kommen“, betont Genth.