Trauriger Rekord: Schaden durch Ladendiebstahl 2024 bei fast drei Milliarden Euro
- 24.06.2025
Ladendiebstahl hat im Jahr 2024 im Einzelhandel in Deutschland einen Schaden in neuer Rekordhöhe verursacht. Wie die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI deutlich macht, gingen im vergangenen Jahr Waren im Wert von fast drei Milliarden Euro durch Ladendiebstahl an den Kassen vorbei. Damit erhöhte sich der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu 2022 um insgesamt 20 Prozent. Ein Drittel der Schäden wird dabei durch organisierte Kriminalität verursacht.
„So kann es nicht weitergehen. Eine solch dramatische Entwicklung kann und darf von der Politik nicht mehr ignoriert werden. Der Einzelhandel erwartet in dieser Legislaturperiode deutliche Maßnahmen des Gesetzgebers, um die Zahl der Ladendiebstähle zu reduzieren“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für 2024 einen geringfügigen Rückgang der angezeigten Ladendiebstähle aus. Die Statistik beinhaltet aber nur die Fälle, in denen auch Anzeige erstattet wurde. „Viele Händler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der Täter führen und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bürokratischen Aufwand“, so Genth. Nicht angezeigte Ladendiebstähle fänden dann aber auch keinen Eingang in die Statistik. Im Übrigen bewegen sich im Zehn-Jahresvergleich aber auch die amtlichen Zahlen der PKS weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
In Reaktion auf die für viele Handelsunternehmen dramatische Entwicklung legt der HDE immer wieder umfassende Vorschläge zur besseren Bekämpfung des Ladendiebstahls vor. „Im Koalitionsvertrag wurden die Sorgen der Händler aber trotz deutlicher Hinweise des HDE nicht zufriedenstellend aufgegriffen. Die Pläne der Regierungsparteien, mit einem Pakt für den Rechtstaat die personelle und materielle Ausstattung der Justiz zu verbessern und die Digitalisierung voranzutreiben, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Da muss aber noch mehr kommen“, so Genth weiter. Zum Beispiel müssten im Rahmen der geplanten Reform des Strafprozessrechts die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaften, Strafverfahren faktisch aus Effizienzgründen einzustellen, durch gesetzliche Änderungen eingeschränkt werden. Um eine spürbare Sanktion der gewerbsmäßigen beziehungsweise in Banden agierenden Täter zu gewährleisten, seien darüber hinaus strafrechtliche Änderungen in Bezug auf die schweren Diebstahlsdelikte dringend erforderlich. „Es geht um Prävention durch konsequentere und härtere Strafen. Es muss klar sein, dass Ladendiebstahl keine Bagatelle, sondern eine Straftat ist, die nicht selten mit hoher krimineller Energie ausgeführt wird“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.