Wohnungsbau-Turbo: Geplante Änderung des Baugesetzbuchs ermöglicht Miteinander von Einzelhandel und Wohnen in Innenstädten

Die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Baugesetzbuchs bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Hintergrund ist der im Koalitionsvertrag verankerte Wohnungsbau-Turbo zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum, für den Planungsprozesse in den Kommunen vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Vorgesehen ist unter anderem ein im Baugesetzbuch festgeschriebener Schutzmechanismus, der die Verdrängung von Einzelhandel und weiteren zentralen Funktionen aus den Stadtzentren verhindert und innerstädtisches Wohnen ermöglicht.

„Der Einzelhandel ist der zentrale Frequenzbringer in unseren Innenstädten. Dass das Baugesetzbuch das innerstädtische Gewerbe künftig vor Einschränkungen schützt, ist die Voraussetzung für ein gelungenes Miteinander von Handel und Wohnen im Zentrum“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Wohnungsbau-Turbo der Bundesregierung werde zwangsläufig dazu führen, dass auch das Wohnen verstärkt an die Stadtzentren heranrücke. Potenziellen Interessenskonflikten zwischen Anwohnern und ansässiger Wirtschaft etwa mit Blick auf vor Ort entstehenden Lärm wirke die Bundesregierung mit der geplanten Änderung des Baugesetzbuchs entgegen.

Der neue Paragraph 216a des Baugesetzbuchs sieht vor, dass die Gemeinde, der Vorhabenträger des Wohnbauvorhabens oder ein anderer Eigentümer oder Nutzungsberechtigter zur Übernahme der durch etwaige Lärmschutzmaßnahmen entstehenden Kosten verpflichtet ist. Das bestehende innerstädtische Gewerbe wird demnach von diesen Kosten ausgenommen. Zudem sind laut Kabinettsentwurf künftig weitergehende Anforderungen zum Schutz oder zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche in Bezug auf die hinzugetretene bauliche Nutzung aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgeschlossen. Bislang fallen Urteile zur heranrückenden Wohnbebauung in der Regel zugunsten der Wohnnutzung aus. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) stelle den Schutz des Einzelnen vor Lärmbelästigung durch gewerbliche und industrielle Anlagen über die wirtschaftlichen Interessen der Betriebe. „Häufig müssen Gewerbebetriebe dann Schallschutzmaßnahmen nachrüsten oder werden komplett verdrängt. Die Novelle des Baugesetzbuchs wird für einen wirksamen Schutz vor der Verdrängung hochrangig zentraler Funktionen aus unseren Innenstädten sorgen“, so Genth weiter.