KI-Verordnung: Einzelhandel baut auf bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung

Im Referentenentwurf zur Umsetzung der KI-Verordnung sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) Licht und Schatten. Positiv bewertet der Verband die Absicht, Doppelstrukturen zu vermeiden und Beratungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen. Mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung dieser Angebote und der angekündigten Innovationsförderung besteht allerdings noch Klärungsbedarf. Der HDE spricht sich für eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung der KI-Verordnung aus.

„Künstliche Intelligenz ist schon heute ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Jetzt kommt es darauf an, die politischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass KI ihr Innovationspotenzial im Handel auch wirklich entfalten kann“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Die Umsetzung der KI-Verordnung dürfe keinesfalls zu einer weiteren bürokratischen Belastung kleiner und mittlerer Handelsunternehmen führen. „Entscheidend ist, dass der Zugang zu Beratung und Reallaboren für den Mittelstand niedrigschwellig und praxisnah gestaltet wird“, betont Tromp. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der KI-Verordnung sieht die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups durch Service-Desks vor. Zudem ist die Einrichtung von KI-Reallaboren geplant, um innovative Dienstleistungen, Produkte oder Technologien unter möglichst realen Bedingungen zu testen.

Laut Referentenentwurf wird die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde, während in Sektoren mit bestehender Aufsicht die bisherigen Stellen zuständig bleiben, etwa bei Medizinprodukten und Finanzdienstleistungen. „Das verhindert den Aufbau von Doppelstrukturen und gibt den Unternehmen Orientierung“, so Tromp. Das Ziel müsse sein, dass KI auch in kleinen und mittleren Unternehmen einen festen Platz erhält und alle Händlerinnen und Händler das Innovationspotenzial nutzen können. Mit Blick auf die Schnittstellen zum Datenschutz und die Ausgestaltung der Innovationsförderung seien jedoch noch wichtige Punkte offen. Gerade mit Blick auf den Datenschutz müsse auf jeden Fall ein föderaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Auslegungen in den Bundesländern vermieden werden.