Ladendiebstahl: Bundesregierung muss Rahmenbedingungen für konsequente Strafverfolgung setzen
- 01.10.2025
Nachdem die Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform der Strafprozessordnung in der vergangenen Woche ihre Arbeit aufgenommen hat, mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) zur zügigen Schaffung von Rahmenbedingungen für eine konsequente Strafverfolgung. Die Expertenkommission wird Vorschläge zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung erarbeiten. Spätestens Ende 2026 soll ein Bericht mit den Änderungsvorschlägen vorgelegt werden.
„Wenn Straftaten zügig sanktioniert werden, stärkt dies das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielsetzung einer effektiven Strafverfolgung ist daher richtig und wichtig“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch wenn die Beschleunigung der Strafverfahren zu Recht im Mittelpunkt der Diskussion stehe, dürfe nicht ignoriert werden, dass aktuell bestimmte Taten in der Praxis wegen der Überlastung der Justiz und anderer Schwerpunktsetzungen nicht oder nur unzureichend verfolgt werden. Ein wichtiges Beispiel hierfür sei der Ladendiebstahl. „Ladendiebe verursachen einen jährlichen Schaden von rund drei Milliarden Euro im Einzelhandel. Trotzdem werden diese Delikte nur unzureichend verfolgt“, so Genth. Ermittlungstätigkeit finde in der Praxis nur selten statt. „Selbst wenn der Täter mit Unterstützung des Händlers identifiziert werden kann, werden die Strafverfahren viel zu häufig eingestellt“, so Genth weiter. Die heute von Staatsanwaltschaften und Gerichten viel zu großzügig genutzten Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a Strafprozessordnung) konterkarierten in der Praxis eine spürbare Sanktion der Täter.
Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Strafprozessordnung sollten laut HDE die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung deutlich begrenzt werden. Dabei gehe es auch darum, die Einstellung von Strafverfahren durch Staatsanwaltschaften und Gerichten aus „Effizienzgründen“ auszuschließen. „Ladendiebstahl ist keine Bagatelle, wird aber in Strafverfahren mitunter so behandelt“, so Genth. Der Gesetzgeber solle die Gelegenheit nutzen und dieser Praxis einen Riegel vorschieben. Die Händlerinnen und Händler artikulierten zu Recht immer lauter ihren Anspruch auf wirksamen Schutz ihres Eigentums, sie investierten pro Jahr rund 3,1 Milliarden Euro in Präventions- und Sicherungsmaßnehmen, stießen damit wegen der zunehmenden Kriminalität aber an Grenzen. „Seit langem ist der Staat gefordert, nun muss die Bundesregierung endlich im Rahmen der anstehenden Reform die richtigen Rahmenbedingungen für eine nachdrückliche Strafverfolgung setzen“, fordert Genth.