Anhörung im Bundestag zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz: HDE fordert Augenmaß bei Informationspflichten
- 08.10.2025
In der heutigen Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) setzte sich der Handelsverband Deutschland (HDE) dafür ein, dass Änderungen am bestehenden Gesetz mit Augenmaß vorgenommen werden.
Insbesondere die geplanten Änderungen bei den Verbraucherinformationen hätten erhebliche finanzielle und administrative Folgen für die Handelsunternehmen.
„Mit Blick auf die Kundeninformation sollte die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für eine flexible Lösung sorgen. Bestehende Informationsflächen auszutauschen und in der Nähe der Preiskennzeichnung eines Artikels zu platzieren, ist extrem aufwendig für Händlerinnen und Händler und bei immer wieder wechselnden Angeboten noch dazu fehleranfällig“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. In vielen Geschäften seien Elektrogeräte häufig Aktionsware, die im Verkaufsraum keinen fest zugeordneten Platz hätten. Die im Entwurf für eine Novelle des ElektroG vorgesehenen Änderungen bei den Verbraucherinformationen hätten zur Folge, dass mehrfach in der Woche aus- und umgeräumte Aktionsware immer wieder neu und zusätzlich beschildert werden müsste. „Das ist für Händlerinnen und Händler in der Praxis nicht zu stemmen“, so Gerstein weiter.
Notwendig ist aus Sicht des HDE zudem eine Änderung der Quotenberechnung auf europäischer Ebene. „Die längere Nutzungsdauer und die verbesserte Reparierbarkeit führen dazu, dass Altgeräte länger in Gebrauch sind und somit nicht in die Quote einfließen“, so Gerstein. Alle angedachten Maßnahmen würden nicht dazu führen, die vorgegebene Quote zu erreichen, solange diese die geänderten Rahmenbedingungen nicht berücksichtige. Der Handel stehe zu seiner Verantwortung und komme seinen Pflichten gesetzeskonform nach. „Um die Kosten und den Aufwand fair zu verteilen, müssen allerdings auch die Hersteller und die öffentlich-rechtlichen Entsorger gleichermaßen in den Prozess eingebunden werden“, betont Gerstein.