HDE für freien Wettbewerb bei der Passbilderstellung und gegen unangemessene Gebührenerhöhungen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die vom Bundesministerium des Inneren geplante Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen um 24 Prozent. „Diese Erhöhung geht deutlich über die allgemeine Verbraucherpreisentwicklung hinaus und ist damit unangemessen“, stellt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth fest. Die geplante Gebührenerhöhung auf 46 Euro pro Personalausweis sei insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Ausstattung der Behörden mit Fotoautomaten der Bundesdruckerei aus Sicht der Fotofachgeschäfte sehr kritisch zu bewerten.

Nach dem Personalausweisgesetz sollen die Bürger eigentlich die Möglichkeit haben, bei Lichtbildaufnahmen für neue Personalausweise zwischen den Angeboten der öffentlichen Hand (Bundesdruckerei) und privater Dienstleister (z. B. Drogeriemärkte und Fotoeinzelhändler) zu wählen.

„Nun soll mit der von allen Bürgern zu zahlenden erhöhten Personalausweisgebühr aber mittelbar die Ausstattung der Behörden mit Fotoautomaten der Bundesdruckerei finanziert werden,“ erläutert Genth. Damit greife der Gesetzgeber in den freien Wettbewerb zwischen dem Angebot der Bundesdruckerei und der privaten Dienstleister ein, weil die Bundesdruckerei die technische Ausstattung nicht mehr über die Preise für die Fotoaufnahmen refinanzieren müsse und die öffentliche Hand damit Lichtbildaufnahmen unabhängig von bestehenden Kostenstrukturen anbieten könne. „Der Staat greift also steuernd in den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter für die Passbildaufnahmen zu Lasten der Verbraucher ein. Wenn diese zum Beispiel wegen der besseren Qualität auf das Angebot privater Dienstleister zurückgreifen wollen, werden sie trotzdem über die unverhältnismäßig erhöhte Personalausweisgebühr an den Kosten für die Geräte der Bundesdruckerei beteiligt, die sie bewusst nie genutzt haben“, so Genth weiter.

Der Gesetzgeber habe den Bürgern im Personalausweisgesetz eine Wahlmöglichkeit bei der Lichtbildaufnahme zwischen privaten Anbietern und dem Angebot der Bundesdruckerei gewährt und damit einen bürgerfreundlichen Ansatz gewählt. „Dieser darf nun nicht durch die Finanzierungsstrukturen und Gebührengestaltung konterkariert werden,“ sagt Genth. Im Gegenteil: Das Bundesministerium des Inneren sollte die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen abhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung für die Herstellung und unabhängig von den Kosten im Zusammenhang mit einer möglichen Lichtbildaufnahme festsetzen. „Die Finanzierung der Lichtbildaufnahmen durch Aufnahmegeräte der öffentlichen Hand hat über eine separate und den Kostenstrukturen entsprechende Gebühr zu erfolgen, die ausschließlich die Bürger bezahlen, welche das Angebot der Bundesdruckerei in Anspruch nehmen, so dass ein unbeschränkter Wettbewerb gewährleistet wird und Privilegien für öffentliche Anbieter ausgeschlossen sind. Ansonsten sorgt die öffentliche Hand für einen unfairen Wettbewerb und gefährdet so die Existenz zahlreicher Fotofachgeschäfte. Das ist inakzeptabel“, so Genth.