Digitale Fairness: HDE mahnt bei geplantem EU-Gesetzesvorhaben zu konsequenter Harmonisierung und Rechtsdurchsetzung
- 05.11.2025
Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum geplanten Digital Fairness Act (DFA) hat der Handelsverband Deutschland (HDE) das Gesetzesvorhaben als Beitrag für einen starken, einheitlichen und fairen digitalen Binnenmarkt grundsätzlich positiv bewertet.
Allerdings warnt der HDE vor der Einführung neuer Verpflichtungen und fordert eine bessere Harmonisierung und Rechtsdurchsetzung. Der DFA soll Änderungen im Verbraucherrecht und in Regulierungen für den Digitalbereich mit sich bringen.
„Mit dem Digital Fairness Act Verbraucherrechte zu harmonisieren und digitale Märkte zu stärken, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Es müssen aber auch tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer gelten, es braucht ein echtes Level-Playing-Field“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Neue Verpflichtungen für alle in den konsultierten Bereichen seien nicht zielführend, wenn die Durchsetzung existierender Regeln noch nicht ausreichend sichergestellt sei. „Die EU muss wirksamere Instrumente für die Durchsetzung ihrer Regeln gegenüber allen Marktteilnehmern entwickeln, etwa durch die verbindliche Verpflichtung für Plattformen aus Drittstaaten, einen greifbaren in der EU ansässigen verantwortlichen Wirtschaftsakteur zu benennen. Sonst entsteht ein strukturell ungleicher Wettbewerb“, so Tromp weiter. Hier offenbare der geplante DFA eine erhebliche Schieflage.
Nicht ausreichend berücksichtigt wird aus Sicht des HDE zudem, dass viele im Zuge der Konsultation abgefragte Themen bereits von geltendem Recht abgedeckt sind. So sei es beispielsweise bei Personalisierungspraktiken. Schon heute gibt die DSGVO einen Regelungsrahmen zur Nutzung persönlicher Daten vor, auch durch E-Privacy-Richtlinie und Digital Services Act (DSA) besteht ein breites Regelungswerk. „Da der DSA erst seit kurzer Zeit vollständig gilt, sollten nicht vorschnell neue Vorgaben ohne Mehrwert festgesetzt werden“, so Tromp. Mit Blick auf sogenannte Dark Patterns und suchterzeugende Gestaltungsmittel bestünden ebenfalls schon heute klare Regeln. Die Leitlinien der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zeigten klar auf, dass die prinzipienbasierten Bestimmungen und Verbote der Richtlinie auch in diesen Bereichen gelten und anzuwenden sind.
Der HDE spricht sich daher für die konsequente Harmonisierung bestehenden Rechts aus. „Was es braucht, sind übergeordnete Leitlinien, die das EU-Verbraucherrecht und die neuen Digitalgesetzgebungen wie DSA und AI-Act abdecken, die Interaktion sowie Wechselwirkungen zwischen diesen erläutern und offene Auslegungsfragen klären“, betont Tromp. Die EU verfüge bereits über ein starkes rechtliches Gerüst für den Verbraucherschutz, das es gegenüber allen Akteuren gleichermaßen durchzusetzen gelte.