Entgelttransparenzrichtlinie: HDE warnt vor neuem Bürokratiedschungel und fordert Ausnahme für tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen
- 07.11.2025
Anlässlich der heutigen Vorstellung eines Ergebnisberichts zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) das federführend zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vor der Einführung neuer bürokratischer Lasten für Unternehmen. Der HDE fordert, tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen zum Schutz der Tarifautonomie vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht zusätzliche Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber vor und muss bis Sommer 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
„Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit ist für Arbeitgeber in Deutschland ein selbstverständlicher Grundsatz. Um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen, bietet das hierzulande schon seit 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz einen umfassenden rechtlichen Rahmen. Da braucht es kein neues Bürokratiemonster“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die zusätzlichen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätten für Arbeitgeber einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand zur Folge. „Die vorgesehene Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie untergräbt das Bekenntnis der Bundesregierung zu einem konsequenten Bürokratieabbau“, warnt Genth. In den aktuell wirtschaftlich und geopolitisch herausfordernden Zeiten kämpften viele Unternehmen um ihre Existenz. Branchenübergreifend seien massenhaft Arbeitsplätze in Gefahr. „Neue komplexe Berichts- und Prüfpflichten sind jetzt fehl am Platze. Hier muss die Bundesregierung ihr Wort halten und den versprochenen Bürokratieabbau entschlossen vorantreiben“, so Genth weiter.
Mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie fordert der HDE für tarifgebundene und auch tarifanwendende Unternehmen eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. „Tarifverträge bieten ein transparentes, geschlechtsneutrales und an objektiven Kriterien ausgerichtetes Vergütungssystem, das von den Tarifvertragsparteien gemeinsam vereinbart wurde. Tarifverträge gewährleisten damit eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung“, so Genth. Ohne eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie würde die seit Jahren branchenübergreifend rückläufige Tarifbindung weiter unter Druck geraten. „Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Tarifbindung wieder zu stärken und Bürokratie abzubauen. Das muss jetzt die Leitschnur sein und bleiben“, so Genth.