Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages: HDE setzt sich für mehr Flexibilität bei Umsetzung der EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion ein

In der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versichersicherungsvertragsrechts kritisierte der Handelsverband Deutschland (HDE) die EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion. Der HDE fordert mehr Flexibilität bei der Umsetzung.

„Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Widerrufsfunktion ist im Online-Handel mit Waren nicht erforderlich. Bei den hier ansässigen Händlern gibt es für Verbraucher keine Probleme bei der Ausübung des Widerrufsrechts“, so Georg Grünhoff, HDE-Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht. Das Widerrufsrecht werde von Verbraucherinnen und Verbrauchern in großem Umfang ausgeübt und von Unternehmen schnell und unkompliziert abgewickelt.

Mit Blick auf die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in deutsches Recht mahnt der HDE zu mehr Flexibilität und Rechtsicherheit für die Händlerinnen und Händler. „Wenn eine Bestellung über das Kundenkonto erfolgt ist, muss auch die Widerrufsfunktion im Kundenkonto bereitgestellt werden können“, so Grünhoff. Zudem müsse die im Online-Handel häufig vorkommende Rücksendung einzelner Artikel aus einer Bestellung möglich sein. „Dass der Gesetzestext hierfür nun Anknüpfungspunkte bietet und die Forderungen des HDE aufgreift, ist ein wichtiger Schritt“, so Grünhoff weiter. Allerdings müsse den Handelsunternehmen bei Bestellungen ohne ein Kundenkonto mehr Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt werden. „Die Widerrufsfunktion darf in diesen Fällen nicht nur mit Freitextfeldern auf der Internetseite umzusetzen sein“, betont Grünhoff. Diese seien fehleranfällig und müssten dauerhaft bereitgestellt werden, auch wenn das Widerrufsrecht im Einzelfall gar nicht mehr bestehe. Der HDE fordert daher, dass Online-Händler zur Erfüllung der Vorgaben alternativ auch Links bereitstellen können, mit denen die Verbraucher den Widerruf anhand der Bestellung erklären können.

Außerdem spricht sich der HDE gegen zusätzliche Informationspflichten für Online-Händler und Plattformen auf nationaler Ebene aus und fordert, die EU-Vorgaben auch insoweit eins zu eins umsetzen.