HDE lehnt Steuerprivileg für Gewerkschaftsmitgliedschaften ab

Die Regierungsfraktionen haben im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags kurzfristig noch zwölf Änderungsanträge zum Steueränderungsgesetz eingebracht. Demnach sollen Beitragszahlungen an Gewerkschaften in Zukunft neben dem Pauschbetrag für Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden können.

Diese werden also nicht mehr wie bislang auf den Pauschbetrag angerechnet. Hieraus ergibt sich eine steuerliche Privilegierung, sofern der Pauschbetrag durch die verbleibenden Werbungskosten nicht ausgeschöpft wird. Zudem soll Arbeitslohn, der anlässlich von Betriebsveranstaltungen gezahlt wird, grundsätzlich pauschaliert werden können. Zukünftig soll dies an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die Betriebsveranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebs oder Betriebsteils offenstehen. Beide Änderungen lehnt der HDE ab und kritisiert das Vorgehen ohne eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeberbank.

„Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage ist die geplante Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch die Koalitionsparteien durch eine nicht unerhebliche steuerliche Subventionierung sehr kritisch zu sehen. Die Arbeitgeberbank war zudem vorab nicht ausreichend in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Dies ist vor allem bei der einseitigen Begünstigung für Gewerkschaftsmitgliedschaften äußerst schwer zu akzeptieren. Daran ändert auch nichts, dass sich die Koalitionsparteien bereits im Koalitionsvertrag auf ein entsprechendes Vorhaben geeinigt hatten“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Die Beschränkung der steuerlichen Pauschalierung auf Betriebsveranstaltungen stelle zudem einen weiteren Bürokratieaufbau dar, weil zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten auf die Arbeitgeber zukommen.

Die Änderungsanträge sollen bereits am morgigen Donnerstag zusammen mit dem Steueränderungsgesetz 2025 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden.