HDE spricht sich gegen Reform der Erbschaftsteuer aus und unterstützt vorgezogene Senkung der Körperschaftsteuer

Die von der SPD angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Der HDE lehnt den Vorstoß ab und warnt vor den Folgen der diskutierten höheren Belastung von Betriebsvermögen für die Unternehmen. Den Vorschlag von CDU und CSU, die Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen, unterstützt der Verband.

„Handelsunternehmen brauchen ihr Kapital für Investitionen in die Zukunft. Gerade in den aktuell gesamtwirtschaftlich herausfordernden Zeiten wären Steuererhöhungen etwa über die Erbschaftsteuer fatal“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dass die SPD die geltenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen abschaffen wolle, sei nicht nachvollziehbar. „Die Führung eines Handelsunternehmens in der zweiten oder dritten Generation ist eine große Leistung. Dass die SPD hier von leistungsloser Vermögensbildung spricht, lässt tief blicken“, betont Genth. Der von der SPD zum Ausgleich angedachte Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro entlaste zudem nur sehr kleine Handelsunternehmen. In mehreren Orten tätige Filialbetriebe müssten hingegen mit einer höheren Belastung rechnen und in der Folge möglicherweise schließen.

Statt Steuern zu erhöhen, haben sich CDU und CSU hingegen dafür ausgesprochen, die bereits beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. Mit dem Investitionsbooster hat die Bundesregierung im Frühjahr 2025 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf zehn Prozent beschlossen, allerdings erst ab 2028 und dann auch nur schrittweise. „Eine frühere Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist genau der richtige Schritt. Die angestrebten zehn Prozent sollten bestmöglich schon in dieser Legislaturperiode erreicht werden“, so Genth.

Der HDE warnt jedoch davor, die Personenunternehmen zu vergessen. „Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist nur die eine Hälfte des Investitionsboosters“, so Genth weiter. Die andere Hälfte sei die Senkung der Steuerlast auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen. Beide Rechtsformen sollen am Ende der Reformen eine Steuerbelastung von insgesamt 25 Prozent haben. „Es gilt, alle Tarifreformen vorzuziehen, denn gerade im Einzelhandel sind viele Unternehmen inhabergeführte Familienbetriebe“, so Genth.