HDE unterstützt Vorstoß zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die von der Bundesregierung angestoßene Debatte über eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung positiv. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist laut HDE die mit Abstand teuerste allein von den Arbeitgebern finanzierte Sozialleistung in Deutschland.

Die hohe Ausgabendynamik bei den Lohnfortzahlungskosten sowie auch den Sozialversicherungsbeiträgen habe den kritischen Wert längst überschritten.

„Die telefonische Krankschreibung muss wieder abgeschafft werden. Sie erleichtert die Krankmeldung in zu hohem Maße und öffnet damit in der Praxis Missbrauch Tür und Tor“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Seit Einführung der unbefristeten telefonischen Krankschreibung für gesetzlich Versicherte Ende 2023 seien die Krankschreibungen in Deutschland nachweislich stark angestiegen und hätten sich inzwischen auf einem sehr hohen Stand eingependelt. „Die Lösung liegt doch auf der Hand. Die telefonische Krankschreibung sollte abgeschafft werden. In zwei Jahren lässt sich dann evaluieren, ob sich der Krankenstand normalisiert hat“, so Genth. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag biete dafür eine gute Grundlage, denn darin sei unter anderem geregelt, dass man Missbrauch bei der telefonischen Krankschreibung zukünftig ausschließen wolle.

Kritisch blickt der HDE auch auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit dem 1. Januar 2023 für Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend ist und in der Praxis weiterhin als zu bürokratisch wahrgenommen wird. „Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte man bereits durch kleine Anpassungen große Entlastungen für die Unternehmen erzielen“, so Genth. Der HDE schlägt vor, das sehr aufwändige „Pull-Verfahren“, nach dem die Arbeitgeber aktuell noch die eAU von Beschäftigten jedes Mal bei der jeweiligen Krankenkasse eigenständig abfragen müssen, in ein praxistaugliches und unbürokratisches „Push-Verfahren“ zu überführen. Die jeweilige Krankenkasse müsste dem Arbeitgeber das Vorliegen der eAU dann proaktiv mitteilen. „Hier muss die Politik jetzt handeln“, fordert Genth.