HDE spricht sich klar gegen Abschaffung von Minijobs aus
- 18.02.2026
Angesichts der aktuellen Debatte über eine Abschaffung oder Einschränkung von Minijobs betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung für den Einzelhandel.
Der HDE hält die anlässlich eines Antrages des CDU-Arbeitnehmerflügels vor dem Bundesparteitag am Wochenende aufgekommene Diskussion für deplatziert und warnt davor, von ungelösten Problemen wie immer weiter ansteigenden Lohnnebenkosten abzulenken. Trotz der derzeit sehr herausfordernden wirtschaftlichen Lage im Einzelhandel beschäftigt die Branche weiter mehr als 3,1 Millionen Menschen in Deutschland. Rund 800.000 davon gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, sogenannten Minijobs.
„Minijobs werden von den Beschäftigten in der Praxis erfahrungsgemäß aus unterschiedlichen Gründen sehr bewusst angefragt, da diese Beschäftigungsform in besonderem Maße mit den individuellen Lebensumständen vieler Menschen vereinbar ist“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Einige Menschen hätten aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände schlicht keine Möglichkeit, ein höheres Arbeitszeitvolumen zu realisieren. Andere locke vor allem der optimierte Nettolohn im Minijob („brutto für netto“), weil beispielsweise bereits ein hohes Haupt- oder Familieneinkommen zur Verfügung stehe. „Wegen ihrer Flexibilität sind Minijobs bei Beschäftigten und Arbeitgebern sehr beliebt, gerade auch in konjunkturell schwierigen Zeiten“, so Haarke weiter. Die vom CDU-Arbeitnehmerflügel angestoßene Debatte über eine Abschaffung oder Einschränkung von Minijobs verkenne die Bedeutung geringfügiger Beschäftigung für den Einzelhandel. „Die Diskussion soll offenbar von Problemen ablenken, die bis heute ungelöst sind, wie etwa den immer weiter steigenden Lohnnebenkosten“, so Haarke weiter.
Die im aktuellen Antrag des CDU-Arbeitnehmerflügels vorgesehene grundsätzliche Beitragspflicht auch für Kleinstjobs würde laut HDE die Nettoentgelte der ehemaligen Minijobber schlagartig spürbar verringern und damit die Attraktivität dieser Tätigkeiten reduzieren. Gleichzeitig wären die dadurch erworbenen Ansprüche dieser Menschen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des geringen Stundenumfangs auch nur minimal. „Der aktuelle Antrag geht also ins Leere und ist daher überhaupt nicht zielführend“, so Haarke. Erschwerend komme hinzu, dass dadurch erhebliche zusätzliche Bürokratie für die Sozialversicherungsträger entstehen würde. Für Arbeitgeber seien Minijobs als Flexibilisierungsinstrument enorm wichtig, um branchenspezifische Stoßzeiten bedienen zu können. „Ohne Minijobs ließe sich der gewohnte, flächendeckende Service im Handel zu allen Öffnungszeiten kaum sicherstellen“, so Haarke weiter. Um Missbrauch im Minijob-System vorzubeugen, würden Arbeitgeber bereits heute strengen, bußgeldbewehrten Aufzeichnungspflichten unterliegen. „Eine Reform würde weder den Beschäftigten noch den Unternehmen oder der Verwaltung einen echten Mehrwert bieten“, so Haarke.