Verpackungsdurchführungsgesetz: HDE setzt sich für Eins-zu-eins-Umsetzung der nationalen Vorgaben ein
- 25.02.2026
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf des Verpackungsdurchführungsgesetzes (VerpackDG) zur nationalen Anpassung an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossen und geändert hat, setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) weiter für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der nationalen Vorgaben ein.
Positiv bewertet der HDE den Wegfall der geplanten Organisation für Präventionsmaßnahmen, der den Unternehmen eine weitere finanzielle und bürokratische Belastung erspart. Allerdings geht der Entwurf weiterhin in vielen Punkten über die europäischen Vorgaben hinaus.
„Das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Bürokratievermeidung muss auch für das Verpackungsdurchführungsgesetz gelten und oberste Priorität haben. Dazu gehört unter anderem, dass Quotenvorgaben aus der PPWR national nicht übererfüllt werden sollten“, so Stefanie Stadie, HDE-Referentin Umweltpolitik. Das geplante Gold-Plating im Mehrweggetränkebereich mit einer Quotenvorgabe von 70 Prozent gehe hierbei deutlich über die Vorgaben von 10 Prozent ab 2030 und den Richtwert von 40 Prozent ab 2040 hinaus. Hierauf werde der HDE im anstehenden parlamentarischen Verfahren verstärkt hinweisen.
Der HDE setzt sich zudem für eine flexible Ausgestaltung der Optionen zur verpflichtenden Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen für Verpackungen ein. Im Gegensatz zur bürokratischen und teuren Organisation aus dem vormaligen Entwurf soll es jetzt möglich sein, Dritte zu beauftragen oder gemeinschaftlich tätig zu werden, um die Anforderungen zu erfüllen. „Sinnvoll wäre es, wenn diese Aufgaben auch durch Branchenverbände übernommen werden könnten. Das würde den Aufwand für die Mitgliedsunternehmen deutlich reduzieren“, so Stadie.
Insgesamt geht der Kabinettsentwurf aus Sicht des HDE in eine positive Richtung, die für die Handelsunternehmen weniger Bürokratie und finanzielle Belastungen bedeuten kann. „Das Ziel einer Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben ist aber nicht erreicht. Daher sind Nachbesserungen am Gesetz notwendig“, betont Stadie.