Wahlfreiheit beim Bezahlen ist Realität: HDE gegen gesetzliche Vorgaben

Der stationäre Einzelhandel steht bereits heute für Wahlfreiheit an der Kasse: Verbraucherinnen und Verbraucher können in beinahe allen Geschäften selbst entscheiden, ob sie bar, mit Karte, per Smartphone oder per Uhr bezahlen. 

„Der Handel kommt mit seinem Angebot an akzeptierten Zahlungsmitteln dem Wunsch der Verbraucher nach, denn nach wie vor wollen Kunden mit Bargeld zahlen. Andere bevorzugen die Kartenzahlung oder zunehmend auch via Smartphone oder Uhr“, sagt HDE-Experte Ulrich Binnebößel.

Gleichzeitig zeigt sich, dass sich das Zahlungsverhalten in Deutschland seit Jahren zunehmend in Richtung bargeldloser Zahlungsmethoden verschiebt.

Nach Daten des Handelsforschungsinstituts EHI wurden 2024 nur noch 54,6 Prozent der Transaktionen im stationären Einzelhandel bar bezahlt, gemessen am Umsatz waren dies lediglich noch rund 33,8 Prozent. Damit bleibt Bargeld zwar bei vielen kleineren Einkäufen verbreitet, verliert aber insgesamt weiter an Bedeutung. Aus Sicht des Handels ist das Verhalten der Kunden nicht eindeutig: Viele wünschen sich zwar Wahlfreiheit, nutzen im Alltag jedoch immer häufiger Karte und mobile Bezahlverfahren. Der Einzelhandel hat auf diese Entwicklung längst reagiert und bietet heute in der Regel eine nahezu vollständige Akzeptanz sowohl für Bar- als auch für Kartenzahlungen an.

Diese breite Akzeptanz ist aus Sicht des Handels auch künftig sinnvoll. Sie trägt dem Bedarf unterschiedlicher Kundengruppen Rechnung und vermeidet unnötige Reibungsverluste im Kassenalltag.

Dennoch sieht der HDE sowohl eine mögliche Bargeldakzeptanzpflicht als auch eine verpflichtende Akzeptanz einer unbaren Zahlungsart kritisch. „Gesetzliche Vorgaben sollten vor allem praktikabel sein und sich an realen Problemfällen orientieren, statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, die zumindest im Einzelhandel unnötig ist“, fasst Binnebößel zusammen.

Wichtig sind bei der Gestaltung gesetzlicher Vorgaben entsprechende Ausnahmen. Beim Beispiel Bargeld sind dies etwa Sicherheitsgründe, Automaten oder Standorte und Kassen, an denen eine Bargeldannahme wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Ebenso sollte bei einer Pflicht zur Kartenakzeptanz klar definiert sein, welche Zahlungsarten gemeint sind und wie mit technischen Ausfällen umzugehen ist.

Gleichzeitig steigen die Kosten der Bargeldlogistik für den Handel deutlich. Fixkosten für Kassensysteme, Tresore, Sicherheitsmaßnahmen und Transport bleiben bestehen, obwohl immer weniger Transaktionen bar abgewickelt werden. Dadurch verteilen sich die Kosten auf weniger Bargeldzahlungen und steigen pro Vorgang spürbar an. Hinzu kommen praktische Probleme bei der Versorgung mit Münzen und bei der Einzahlung von Bargeld. Viele Banken haben entsprechende Leistungen für Gewerbekunden eingeschränkt oder ganz eingestellt, was den Aufwand für Händler zusätzlich erhöht.

„Wir wünschen uns deshalb verlässliche Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Bargeldinfrastruktur statt einer bloßen Akzeptanzpflicht für Bargeld“, so Binnebößel. Dazu gehören eine gesicherte Versorgung mit Wechselgeld für Händler und kostenorientierte, praxistaugliche Lösungen zur Bargeldeinzahlung. Nur so kann Bargeld dort erhalten bleiben, wo es von Verbrauchern nach wie vor gebraucht wird, ohne Handel und Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten.