HDE bewertet Pläne für Gesundheitsreform positiv - Kritik an Pauschalanhebung der Beträge für Minijobber

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundsätzlich positiv. Insbesondere eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, eine stärkere Evidenzbasierung des Leistungskatalogs, die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung, die Anpassung der Prüfquote im Krankenhaus, sowie der Patientenzuzahlungen an die Inflation und die zumindest eingeschränkte Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten sieht der Verband als mutige und richtige erste Schritte.

„Insbesondere die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten ist auch eine langjährige Forderung des HDE. Diese Maßnahme ist auch mit Blick auf den Fachkräftemangel längst überfällig und im Entwurf leider sogar noch zu vorsichtig ausgefallen“, erklärt Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer und Bereichsleiter Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Der Entwurf sieht vor, dass Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter weiter beitragsfrei bleiben. Kassenmitglieder mit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern sollen aber künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen.

Kritisch bewertet der HDE aber die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro pro Jahr, beziehungsweise 300 Euro pro Monat, in der Krankenversicherung. „Dieses Vorhaben wurde von der Finanzkommission wegen der erheblichen Zusatzkosten zurecht abgelehnt“, mahnt Haarke.

Auch den Vorschlag, den Krankenversicherungsbeitragssatz für Minijobber, auf den allgemeinen Beitragssatz plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag anzuheben, lehnt der HDE strikt ab. Haarke: „Der Einzelhandel beschäftigt über 800.000 Minijobber. Die Arbeitgeber leisten für Minijobber bereits heute alle Beiträge in Form einer überproportionalen Pauschalabgabe. Eine weitere Erhöhung dieser Abgabenlast, die ohnehin allein die Arbeitgeber bezahlen, wäre mit Blick auf die Praxis nicht mehr nachvollziehbar. In diesen schwierigen Zeiten hätte dies zudem eine fatale Signalwirkung an die gesamte Wirtschaft zur Folge. Denn Minijobs sind bereits heute für Arbeitgeber deutlich teurer als sozialversicherungspflichte Arbeitsplätze, sie sind aber insbesondere wegen der hohen Flexibilität bei Arbeitgebern und Beschäftigten gleichermaßen äußerst beliebt.“ Für den Einzelhandel sind Minijobs zur Abdeckung der branchenüblichen Stoßzeiten mittags und abends sowie auch an den Samstagen zudem von strukturell essenzieller Bedeutung, um eine verlässliche und flächendecke Versorgung weiter zu gewährleisten.

Zusätzlich fordert der HDE, dass der Staat für Bürgergeldbezieher künftig kostendeckende Beiträge zur Krankenversicherung zahlen soll. Bislang belastet die Unterfinanzierung die regulären Beitragszahler in Milliardenhöhe, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.