EmpCo-Richtlinie ohne dringend notwendige Übergangsfrist: Handel braucht frühzeitig rechtskonforme Verpackungen
- 20.05.2026
Die EU- Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-Richtlinie) verschärft die Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen europaweit und soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing schützen. Die Richtlinie wurde in Deutschland mit der 3. UWG-Novelle in nationales Recht umgesetzt. Die gesetzlichen Änderungen treten am 27. September 2026 ohne Übergangsfristen oder Abverkaufsmöglichkeiten in Kraft. Unternehmen müssen ihre Produktverpackungen bis dahin an die neuen rechtlichen Anforderungen anpassen, um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden.
Künftig sind Gewerbetreibende verpflichtet, bei der Werbung mit Umweltaussagen neue und sehr strenge Vorgaben einzuhalten. Zudem dürfen nicht konforme Nachhaltigkeitssiegel nicht weiterverwendet werden.
Mangels einer eigentlich dringend notwendigen Übergangsfrist für den Abverkauf von Waren mit bereits bestehender, alter Verpackung, bedeutet die Richtlinie für Händlerinnen und Händler, dass sie frühzeitig Produkte mit neuen, angepassten Verpackungen bestellen müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass zum Stichtag ausschließlich rechtskonforme Ware im Verkauf angeboten wird. „Wenn die Industrie die neuen Vorgaben bei der Herstellung und Verpackung ihrer Produkte erst mit Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie einhält, ist das zu spät. Beschaffungsprozesse wie Logistik, Warenprüfung und Distribution benötigen entsprechende Vorlaufzeiten. Gerade haltbare Produkte werden häufig Wochen oder sogar Monate im Voraus vom Handel bestellt, geliefert und gelagert. Damit zum Stichtag rechtskonforme Produkte angeboten werden können, müssen Händlerinnen und Händler diese Vorlaufzeiten in ihrer Planung berücksichtigen. Deshalb wünschen sich einige Handelsunternehmen mit guten Gründen bereits ab Juni entsprechend angepasste Produkte und Verpackungen von den Herstellern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Der Verkauf von Restbeständen mit bisherigen Verpackungen bleibt noch bis zum 27. September 2026 möglich. Mit Inkrafttreten der neuen Regeln sollen im Handel jedoch nur noch Produkte angeboten werden, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.