Bundestag verabschiedet Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz (VerpackDG)
- 17.06.2026
Am 11. Juni hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz verabschiedet. Mit der Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ist die Rechtssicherheit für den Anwendungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung PPWR am 12. August 2026 sichergestellt.
Zuvor war kurzzeitig unklar, ob eine Verabschiedung des Gesetzes rechtzeitig erfolgen könne, da die Europäische Kommission die Notifizierungsfrist für das Gesetz aufgrund von definitorischen Unklarheiten bis in den August hinein verlängert hatte. Die Bundesregierung konnte hier allerdings für Klarheit sorgen, sodass das Gesetz jetzt den Bundestag passieren konnte und auch zeitnah im Bundesrat beschlossen werden soll.
„Die jetzt beschlossene Fassung des VerpackDG ist eine deutliche Verbesserung zum vorherigen Referentenentwurf und verspricht bürokratiearme und praxistaugliche Regelungen, um die Vorgaben der PPWR national umzusetzen. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen für den Verpackungsbereich braucht es europäisch anschlussfähige Lösungen, die unseren Mitgliedsunternehmen keine Wettbewerbsnachteile bringen. Dieses Vorgehen muss auch das Ziel für die bereits jetzt anstehende Novelle im Herbst sein, in der weitere Weichen in Sachen Verpackungen gestellt werden, die auch für den Handel von großer Bedeutung sind“, so Antje Gerstein, Geschäftsführerin Nachhaltigkeit des HDE. Für den Herbst sind unter anderem Anpassungen des §26 VerpackDG, der das recyclinggerechte Design von Verpackungen regelt, und erste Vorgaben zum Pooling im Getränkebereich vorgesehen.
In der Stellungnahme zum VerpackDG hatte der HDE auf eine europarechtskonforme Umsetzung gepocht und sich gegen Vorgaben ausgesprochen, die einer eins zu eins Umsetzung entgegenstehen. Dies betraf insbesondere Vorgaben zur Gründung einer neuen Organisation für Präventions- und Reduktionsmaßnahmen, die im weiteren Verfahren gestrichen wurde. Der jetzt verabschiedete Gesetzesentwurf ist aus Sicht der Handelsbranche eine weitgehend bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung der europäischen Vorgaben.