Neue Zollgebühren: HDE drängt auf schnelleren Customs Data Hub
- 01.07.2026
Ab heute gelten die neuen EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden künftig je nach Warenkategorie drei Euro Gebühren erhoben.
„Das ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt. Wir haben uns seit rund drei Jahren für diese Maßnahme eingesetzt und werten die Einführung der Gebühr als klaren Erfolg. Die neue Regelung allein wird jedoch nicht verhindern, dass weiterhin unsichere Produkte, falsch deklarierte Waren oder Verstöße gegen europäische Verbraucher-, Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auf den Binnenmarkt gelangen. Die Zollgebühr gleicht lediglich einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, sie kann eine wirksame Marktüberwachung nicht ersetzen. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
Abhilfe schaffen soll der EU-weit geplante Customs Data Hub. Der Start des Hubs ist jedoch erst für das Jahr 2028 vorgesehen. „Wir brauchen den Customs Data Hub deutlich früher als bislang vorgesehen. Importeure und Onlinehändler aus Drittstaaten sollten ihre Zolldaten zentral und einheitlich bereitstellen müssen, damit Auffälligkeiten bei Warenwerten, Sendungsmengen oder Herkunftsangaben schneller erkannt werden können. Angesichts von täglich rund zwölf Millionen Paketen, die allein Temu und Shein in die Europäische Union liefern, ist ein Start erst im Jahr 2028 nicht ausreichend“, erklärt Tromp.
„Darüber hinaus muss klar sein, dass jeder Händler und jede Plattform aus Drittstaaten einen finanziell leistungsfähigen und tatsächlich erreichbaren Repräsentanten innerhalb der EU haben muss. Nur so können Verstöße wirksam sanktioniert und die Einhaltung europäischer Vorschriften sichergestellt werden“, so Tromp.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglich, fordert Tromp: „Wer sich dauerhaft nicht an die Regeln hält, darf daraus keinen Wettbewerbsvorteil ziehen. Deshalb muss im äußersten Fall auch die Sperrung von Plattformen oder Händlern möglich sein, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen. Sanktionen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie glaubwürdig sind und bei Regelverstößen konsequent angewendet werden. Erst dann können faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft gewährleistet werden.“