GKV-Stabilisierungsgesetz: HDE warnt vor Fehlanreizen zulasten von Wirtschaft und Beschäftigung

Das Beitragsstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung soll bereits am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag sowie kurz darauf im Bundesrat verabschiedet werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt angesichts der aktuellen Wirtschaftslage vor Fehlanreizen im Gesetzgebungsverfahren.

„Das Reformvorhaben von Bundesministerin Nina Warken weist in die richtige Richtung. Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss jetzt angegangen werden. Tun wir nichts, steigen die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter an. Das kostet am Ende wertvolle Wettbewerbsfähigkeit und bremst das dringend benötigte Wachstum, um die aktuelle Wirtschaftskrise zu überwinden. Allerdings darf es jetzt nicht zu falschen Weichenstellungen kommen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Punktuelle, sinnvolle Korrekturen müssten im weiteren Verfahren möglich bleiben, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Das gelte letztlich für den gesamten Reformprozess in der Sozialversicherung. „Perspektivisch müssen die Lohnnebenkosten so schnell wie möglich wieder unter die 40-Prozent-Grenze sinken“, so von Preen. Vorrangig sei es, versicherungsfremde Leistungen in der Sozialversicherung zu hinterfragen. Falsch wäre es zudem, die bereits in der Koalition vereinbarten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten nachträglich wieder aufzuweichen und Elternteile mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr weiterhin kostenlos mitzuversichern. Auch die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze lehnt der HDE strikt ab. Bereits die Finanzkommission Gesundheit hatte aus Sorge um die Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung davor gewarnt.

Kritisch sieht der HDE außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags in der ohnehin allein arbeitgeberfinanzierten Pauschalabgabe für Minijobs um 4,5 Prozentpunkte auf 17,5 Prozent. Laut Gesetzentwurf würden den Arbeitgebern branchenübergreifend allein durch diese Maßnahme zusätzliche Kosten von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr entstehen. „Minijobs sind aufgrund ihres optimierten Brutto-Netto-Effekts beliebt. Für den Einzelhandel sind sie operativ nahezu unverzichtbar, um die branchentypischen Stoß- und Randzeiten abzudecken und damit die Versorgung der Verbraucher sicherzustellen. Die Rentenkommission hat nun sogar ihre faktische Abschaffung empfohlen. Angesichts der dringend benötigten Flexibilität in der Praxis und der Bedeutung von Minijobs für Millionen Menschen wäre das ein historisch fatales Signal“, so von Preen. Stattdessen wäre es wichtiger gewesen, dass der Staat seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachkommt und endlich kostendeckende Beiträge zur Krankenversicherung für Grundsicherungsbeziehende leistet.