HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht
- 12.08.2026
Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.
„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.
Für viele Händler könnte die Umstellung mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Zwar verfügen moderne Kassensysteme teilweise bereits über die technischen Voraussetzungen für die Ausgabe digitaler Belege. Gerade bei älteren oder einfacheren Systemen ist jedoch häufig eine Nachrüstung erforderlich. „Es muss geprüft werden, ob die vorhandenen Kassensysteme die für einen digitalen Beleg notwendigen Daten überhaupt elektronisch ausgeben können. Ist das nicht der Fall, reicht eine Nachrüstung möglicherweise nicht aus. Dann könnte die Anschaffung eines neuen Kassensystems erforderlich werden – unabhängig davon, ob die bestehende Kasse noch voll funktionsfähig ist“, so Brügelmann.
Anschaffungen sollte man jetzt jedoch noch nicht vornehmen. Denn die Vorgaben für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung Kassen (DSFinV-K) werden gerade auf die Version 3.0 aktualisiert. Wann die Finanzverwaltung damit fertig ist und vor allem wann die Kassenanbieter diesen neuen Standard in die Kassensysteme implementiert haben werden, ist zurzeit noch völlig unklar. Wer zu früh kauft, bracht dann möglicherweise schnell ein kostenpflichtiges Update. Das kann auch mit der allgemeinen Kassenpflicht ab 100.000 € Umsatz ab dem Jahr 2028 kollidieren. Der HDE fordert, die Kassenpflicht mit dem Abschluss der Arbeiten an der DSFinV-K zu synchronisieren, um teuer Updates zu vermeiden.
Darüber hinaus bestehen weiterhin rechtliche Fragen zur flächendeckenden Umsetzung digitaler Belege. Dies betrifft insbesondere Waagen-Kassen-Systeme, wie sie etwa in Supermärkten, Obst- und Gemüseabteilungen oder Fleischereien eingesetzt werden. Nach der europäischen Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen müssen bei bestimmten preisrechnenden Waagen die Angaben zu den Vorgängen für den Kunden auf einem Bon oder Etikett ausgedruckt werden. Ob diese Vorgabe auch künftig einen Papierbeleg vorschreibt, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung steht noch aus.
„Es kann nicht sein, dass Deutschland eine neue Regelung einführt, deren praktische Umsetzung bei bestimmten Kassensystemen möglicherweise mit europäischem Recht kollidiert. Bevor neue Pflichten geschaffen werden, müssen solche Rechtsfragen geklärt und für die Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, mahnt Brügelmann.
Wer künftig keine Kasse hat, obwohl er es müsste und wer vergisst, einen Beleg auszugeben, soll in Zukunft mit hohen Geldbußen rechnen müssen. Allerdings ist die Kontrolldichte sehr gering. Statistisch gesehen muss ein potenzieller Steuerbetrüger höchstens alle 150 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Statt neue und kostenintensive technische und rechtliche Auflagen zu erlassen, die insbesondere auch alle ehrlichen Steuerpflichtigen belasten, sollte dringend – wie auch vom Bundesrechnungshof gefordert – die Kontrolldichte erhöht werden, um gezielt Fälle von Steuerbetrug aufzudecken.