Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: HDE warnt vor höheren Belastungen für Unternehmen
- 14.10.2026
Seit Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über steuerliche Privilegien von Unternehmenserben. Derzeit zahlen Erben eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen deutlich weniger und manchmal auch gar keine Erbschaftsteuer. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor den Folgen einer möglichen Einschränkung der geltenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen.
„Die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen muss die besonderen Herausforderungen der Unternehmensnachfolge berücksichtigen. Wer ein Familienunternehmen übernimmt, soll die wirtschaftliche Substanz des Betriebs erhalten und in seine Zukunft investieren können, statt Kapital für zusätzliche Steuerzahlungen aufbringen zu müssen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Gerade im Einzelhandel mit seinen vielen inhabergeführten Familienunternehmen sei es wichtig, dass Betriebe auch über Generationen hinweg erfolgreich weitergeführt werden könnten.
Eine Verschärfung der Erbschaftsteuer könnte die Nachfolge für viele Handelsunternehmen erschweren. Insbesondere Unternehmen mit mehreren Filialen müssten dann mit einer höheren Belastung rechnen und in der Folge möglicherweise schließen. Zusätzliche Steuerzahlungen könnten notwendige Investitionen erschweren und im schlimmsten Fall die Fortführung einzelner Standorte gefährden.
Aus Sicht des HDE sollte die Politik deshalb die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verlässlich und investitionsfreundlich gestalten. Der Erhalt tragfähiger steuerlicher Regelungen bei der Unternehmensnachfolge ist dafür eine wichtige Voraussetzung.Sollte die Bundesregierung dennoch an den Plänen für eine Plastikabgabe festhalten, steht der HDE weiterhin für Gespräche zur Verfügung. Ziel muss es sein, zusätzliche Belastungen und Doppelstrukturen für die Unternehmen zu vermeiden.