UTP: Handelsverband warnt vor Ausweitung der EU-Richtlinie

Mit Blick auf Gespräche zu einer gemeinsamen Erklärung mehrerer EU-Mitgliedstaaten zu unlauteren Handelspraktiken im EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei am gestrigen Montag (26.10.) warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Ausweitung der Richtlinie gegen sogenannte unfair trading practices (UTP) in der Lebensmittellieferkette. Das Papier der Visegrád-Staaten sowie Bulgariens, Kroatiens, Rumäniens und Sloweniens war am 26. Oktober als zusätzlicher Tagesordnungspunkt in den EU-Rat eingebracht worden.

„Kleine Landwirte und Erzeuger vor nachgewiesenen unlauteren Handelspraktiken zu schützen ist ein verständliches Anliegen. Die in dem Papier formulierten Forderungen gehen jedoch weit darüber hinaus. Sie würden den Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie erheblich ausweiten und tief in bewährte Vertragsbeziehungen eingreifen, ohne dass hierfür eine ausreichende Evidenz oder ein zusätzlicher Nutzen für kleine Landwirte und Erzeuger erkennbar ist“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Besonders kritisch bewertet der HDE die geforderte Abschaffung der Umsatzschwellen. Damit würden künftig auch international tätige große Lebensmittelkonzerne in ihren Verhandlungen mit den Handelsunternehmen geschützt. Dies entspreche nicht dem Sinn der Richtlinie. Multinationale Großkonzerne bräuchten keinen Welpenschutz. Es sei zudem nicht belegt, dass zusätzliche Vorteile großer Hersteller gegenüber dem Handel am Ende kleinen Landwirten und mittelständischen Erzeugern zugutekommen.

Auch eine pauschale Überführung bislang vertraglich vereinbarer Praktiken von der sogenannten Grauen in die Schwarze Liste lehnt der HDE ab. Gemeinsame Marketingmaßnahmen, Logistikleistungen oder andere Kooperationen können beiden Vertragsseiten wirtschaftliche Vorteile bieten. Ein generelles Verbot würde die Vertragsfreiheit unverhältnismäßig einschränken, effiziente Formen der Zusammenarbeit erschweren und könnte sich letztlich auch zum Nachteil kleiner Landwirte und Erzeuger sowie von Verarbeitern aus dem Mittelstand auswirken.

Zudem sieht der HDE das diskutierte Verbot eines Einkaufs unter Produktionskosten kritisch. „Ein solches Verbot wäre nicht nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, sondern auch grundsätzlich ungeeignet: Produktionskosten unterscheiden sich erheblich zwischen Unternehmen, Produkten und Regionen und lassen sich nicht rechtssicher durch pauschale staatliche Indikatoren bestimmen“, so Genth weiter. Die Bundesregierung sollte im europäischen Revisionsprozess dringend berücksichtigen, dass die gesamte deutsche Lebensmittelkette solche Eingriffe gemeinsam ablehne. Als ungerechtfertigt bewertet der HDE außerdem die pauschal negative Einordnung von Einkaufsallianzen: „Sie erfüllen insbesondere im Wettbewerb mit internationalen Handelskonzernen eine wichtige Funktion. Einkaufsallianzen können Größennachteile ausgleichen, die Wettbewerbsfähigkeit mittelständisch geprägter Handelsunternehmen sichern und dadurch zur Vielfalt der Absatzwege beitragen“, so Genth.

Der HDE fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Überprüfung der UTP-Richtlinie kritisch zu begleiten und einer Erweiterung der bestehenden Regulierung entgegenzutreten. Die Warnungen von Bundesminister Rainer vor steigender Bürokratie sind dabei ein richtiger erster Schritt. Klar ist aber auch: Bereits für die bisherigen Regelungen fehlt es an einer ausreichenden und belastbaren Bewertung ihrer konkreten Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund besteht keine Grundlage für neue Verbote, eine Abschaffung der Umsatzschwellen oder eine Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Weitere Informationen zur HDE-Position zu UTP unter: www.einzelhandel.de/lebensmittellieferkette