Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2027: Handelsverband sieht positive Vereinfachungen – Nettoentlastung als Maßstab

Das heute vorgestellte Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2027 ist aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) ein guter Schritt für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Der Verband bewertet die klaren Schwerpunkte Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarkt und Bürokratieabbau positiv.

„Entscheidend sei die Nettoentlastung: Was kommt nach Abzug neuer regulatorischer Belastungen tatsächlich bei den Unternehmen an?”, so der HDE-Geschäftsführer für Europapolitik, Christian Staat.

Besonders erfreulich sind aus Sicht des HDE die angekündigten Rücknahmen der Gesetzgebungsvorschläge für die Green-Claims-Richtlinie und die Zahlungsverzugsverordnung. Der Verband hatte beide Rücknahmen ausdrücklich und mit Nachdruck gegenüber dem Gesetzgeber gefordert. 

Der HDE begrüßt zudem die prioritäre Behandlung der Omnibus-Pakete, die Überprüfung und Vereinfachung des Digitalrechts sowie die angekündigten Maßnahmen gegen territoriale Lieferbeschränkungen und Binnenmarkthindernisse. Der jährliche Überblick über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung muss zeigen, welche Entlastungen tatsächlich wirken. Zusätzliche Belastungen durch den Digital Fairness Act, den Quality Jobs Act oder eine mögliche Revision der UTP-Richtlinie dürfen die erreichten Vereinfachungen nicht aufzehren. Gesetzlich vorgesehene Überprüfungen dürfen nicht automatisch zu neuen Vorschriften führen. Vor zusätzlichen Regelungen sind Notwendigkeit, Überschneidungen und Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen sorgfältig zu prüfen.

Bei den Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung fordert der HDE Kohärenz mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch eine inhaltliche Harmonisierung der beiden Regelwerke. Die Umsetzung muss verhältnismäßig sein.

Positiv bewertet der HDE das Vorgehen der Kommission gegen sogenanntes Gold-Plating, also zusätzliche nationale Anforderungen bei der Umsetzung europäischer Regeln. Die EU bleibt jedoch selbst für die Vereinfachung ihres Rechtsbestands verantwortlich. Der Abbau nationaler Zusatzbelastungen darf europäische Entlastungen nicht ersetzen: Doppelregulierung, unverhältnismäßige Dokumentationspflichten und unnötige Komplexität müssen auch auf EU-Ebene abgebaut werden.

„Europäische Wettbewerbsfähigkeit braucht klare, verlässliche und praktisch umsetzbare Regeln. Entscheidend ist nicht die Zahl vereinfachter oder gestrichener Vorschriften, sondern die tatsächliche Nettoentlastung der Unternehmen. Daran muss sich die Kommission messen lassen: Ihre Vereinfachungen müssen im Unternehmensalltag wirken und dürfen nicht durch neue Vorschriften wieder aufgehoben werden“, so Staat.