Verpackungsgesetz: Praktische Umsetzbarkeit im Handel sicherstellen
- 20.01.2021
Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) grundsätzlich positiv, fordert jedoch noch Änderungen zur praktischen Umsetzbarkeit im Handel.
Laut Kabinettsbeschluss soll die Pflicht zur Mehrwegalternative nur für Einwegkunststofflebensmittelver-packungen und Einweggetränkebecher gelten, die beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden. Zudem wurden die Definitionen an das EU-Recht angepasst. „Das Angebot an Mehrwegalternativen ist damit klarer und ökologisch sinnvoller ausgestaltet als zuvor“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Allerdings steckten viele Mehrwegsysteme noch in Pilotphasen, deckten nur einzelne Gebindearten ab oder seien auf bestimmte Städte oder Ballungsräume beschränkt. „Handel und Gastronomie muss daher ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sinnvolle und flächendeckende Systeme zu schaffen“, so Gerstein weiter. Notwendig sei die Verlängerung der Übergangsfrist zur Einführung der Mehrwegalternativen bis 2024.
Die im Gesetzentwurf verankerte Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch und Milcherzeugnisse lehnt der HDE ab. Bei diesen Getränken drohten in den Rücknahmeautomaten im Handel Fäulnis- und Gärungsprozesse, welche hygienisch bedenkliche Folgen haben könnten. Auch sei dadurch eine erhebliche Geruchsbelästigung in den Märkten zu befürchten. Die bislang im Gesetz vorgesehene Ausnahme für diese Getränke sollte daher beibehalten werden. „Milch und Milcherzeugnisse müssen von der Pfandpflicht ausgenommen bleiben. An dieser Stelle können auch längere Übergangsfristen nicht helfen“, so Gerstein.