Werkverträge und Zeitarbeit wichtig für den Neustart!
Outsourcing von Tätigkeiten durch den Abschluss von Werkverträgen ist in nahezu allen Wirtschaftsbereichen seit jeher üblich. Die Mitarbeiter von Werkvertragsunternehmen unterfallen dabei – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – dem Arbeits- und Sozialrecht sowie den für ihre Branche abgeschlossenen Tarifverträgen. Das gilt auch für die Zeitarbeit, die zuletzt im Jahr 2017 strenger reguliert wurde.
Ein generelles Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischwirtschaft ist daher abzulehnen. Richtiger Ansatzpunkt ist stattdessen die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz.
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