Rechtsanspruch auf Homeoffice
„Anspruch auf Homeoffice überflüssig:
Das BMAS plant aktuell die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitnehmer auf Homeoffice. Dies zerstört unnötig entstandenes Vertrauen und gefährdet den Betriebsfrieden. Die Corona-Krise hat doch gezeigt: Ist Homeoffice sinnvoll, lässt sich dies in der Praxis bereits heute unbürokratisch umsetzen. Die Mehrheit der Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel eignet sich zudem gar nicht für Homeoffice.“
Anhänge herunterladen