EU-Richtlinienvorschlag zur Entgelttransparenz

Am 4. März 2021 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur “Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen” vorgelegt. Der Vorschlag enthält aus Sicht des HDE mehrere kritische Maßnahmen und fordert u. a. Angaben zum Entgelt bereits in der Stellenanzeige, das Recht auf Informationen über das Durchschnittseinkommen nach Geschlecht und Gruppen mit gleichwertiger Arbeit sowie Berichterstattungspflichten für Unternehmen ab 250 Beschäftigten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (ggf. mit Entgeltbewertung). Der Entwurf enthält zudem eine Beweislastumkehr bei angezeigter Entgeltdiskriminierung und Sanktionen in Form von Geldstrafen ein. Der Richtlinienvorschlag ist abzulehnen. Die umfangreichen darin enthaltenen neuen Vorgaben sind hoch bürokratisch, greifen erheblich in die Tarifautonomie ein und gehen zudem teilweise deutlich über das in Deutschland bereits geltende Entgelttransparenzgesetz hinaus.

Anhänge herunterladen