Beschäftigtendatenschutz

Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart „Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz“ zu schaffen, „um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen“. Das Bundesministerium für Arbeit und das Bundesinnenministerium planen, bis Herbst 2023 einen Gesetzentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen. Ein ambitionierter Zeitplan angesichts der Fülle an Fragen, die der Stakeholder-Dialog mit den beteiligten Ministerien im April 2023 aufgeworfen hat. Im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien soll Datenschutz zukunftsträchtige Entwicklungen begleiten, ohne diese zu behindern. Ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz neben dem bereits bestehenden Bundesdatenschutzgesetz lehnen wir als überflüssig ab.   

 

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