Gestaltungsspielräume für mehr Tarifbindung schaffen
Nach den aktuellen Jahreszahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belief sich der Anteil der Beschäftigten im Einzelhandel bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber im Jahr 2024 auf 23 Prozent. Im Vorjahresvergleich ist der Wert damit laut IAB-Umfrage auf niedrigem Niveau konstant geblieben. In der Gesamtwirtschaft waren im Jahr 2024 nach IAB-Erhebung noch 49 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen tätig. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem leichten Rückgang (2023: 50 Prozent). Die rückläufige Tarifbindung ist branchenübergreifend auf die verringerten Gestaltungsspielräume für Tarifvertragsparteien wegen übermäßiger staatlicher Regulierung zurückzuführen. Trotz der seit Jahren branchenübergreifend leicht rückläufigen Tarifbindung, prägen auch heute noch Tarifverträge indirekt eine Vielzahl der Arbeitsverhältnisse durch Inbezugnahmeklauseln in Standardarbeitsverträgen. Das BMAS hat die Sozialpartner im Rahmen eines Konsultationsverfahrens jüngst zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen aufgefordert, eine Stellungnahme mit Vorschlägen abzugeben. Der HDE hat sich daran mit konstruktiven Vorschlägen beteiligt, die dieser Onepager kompakt aufgreift.
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