Postrechtsmodernisierungsgesetz
- 15.04.2024
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine grundlegende Überarbeitung des Postgesetzes sieht u.a. umfassende Vorgaben zur Überwachung von Subunternehmern vor und regelt Vorgaben zum Arbeitsschutz, wie zusätzliche Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten und den Umgang mit Paketen mit erhöhtem Gewicht. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werde ein einheitliches Marktzugangsregime in Zukunft gewährleisten, dass Anbieter über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen und Verstöße gegen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten mit wirksamen Maßnahmen begegnet werden könne.
Die geplante Überarbeitung des Postgesetzes bewertet der HDE als kritisch, denn das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Noch dazu sind die geplanten Regelungen unnötig, da es schon heute entsprechende eigenständige Gesetzgebung und spezialisierte Aufsichtsbehörden gibt. Das gilt sowohl für den Marktzugang als auch für die Überwachung von Subunternehmern. Das seit 2019 geltende Paketbotenschutzgesetz hat bereits generalpräventive Wirkung; das bestätigt auch der aktuelle Bericht zur Evaluierung des Paketbotenschutzgesetzes.
Die geplanten Vorgaben im Regierungsentwurf für Pakete mit erhöhtem Gewicht sollten ersatzlos gestrichen werden. Der ganz überwiegende Anteil der Pakete wiegt weniger als fünf Kilogramm. Zudem stehen in der Regel auch effektive technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Ähnliches gilt für die ebenfalls im Entwurf vorgesehenen umfassenden zusätzlichen Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten für Pakete. Diese Vorgaben sind mit Blick auf die Praxis sachlich nicht gerechtfertigt und zudem ökologische schädlich.
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