Krankenstand: Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

Seit Dezember 2023 ist für gesetzlich Versicherte eine telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen für maximal 5 Arbeitstage möglich, zumindest sofern die Patienten in der Arztpraxis bekannt sind. Laut Statistischem Bundesamt waren Arbeitnehmer in 2024 an 14,8 Arbeitstagen krankgemeldet. Dies war ein Rekordkrankenstand, welcher sich der DAK-Gesundheit zufolge auch im Jahr 2025 mit Krankmeldungen an durchschnittlich 19,5 Kalendertagen der bei ihr versicherten Beschäftigten fortsetzte. Klar ist, dass die ganz überwiegende Anzahl an Beschäftigten äußerst verantwortungsvoll mit der telefonischen Krankschreibung umgeht, dennoch werden die Arbeitgeber in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten durch den weiter sehr hohen Krankenstand inzwischen stark belastet. Die telefonische Krankschreibung sollte daher abgeschafft werden, sie erleichtert eine Krankmeldung in zu hohem Maße und bietet damit Raum für Missbrauch. Seit Einführung der unbefristeten telefonischen Krankschreibung Anfang 2024 sind die Krankschreibungen statistisch stark gestiegen. Der Grund dafür ist umstritten, daher wäre auszuprobieren, ob die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung wieder zu einem Rückgang der Krankschreibungen führt.