Flexibles Arbeitszeitrecht
Das Arbeitszeitgesetz bildet die digitale Arbeitswelt nicht mehr ab, Deutschland verliert so im internationalen Kampf um Fachkräfte stetig an Wettbewerbsfähigkeit. Das gilt vor allem für die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit in Deutschland. Flexible Arbeitsmodelle sind aber inzwischen ein „must have“ bei der Fachkräftegewinnung.
Mit dem Arbeitszeitgesetz wurde die EU-Arbeitszeitrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dabei wurden die Gestaltungsspielräume der EU-RL aber nicht voll ausgeschöpft. Die tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz wird den Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht und erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erheblich. Der HDE fordert daher den Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit und einen Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit direkt im Arbeitszeitgesetz, damit alle profitieren. Dies schafft mehr Flexibilität, ohne dass sich dadurch die Gesamtwochenarbeitszeit erhöht. Dies wäre auch im Einklang mit geltendem EU-Recht, das ebenfalls von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ausgeht. Ende Juli 2025 begann dazu der Sozialpartnerdialog Arbeitszeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der BDA und des DGB. Der neue Onepager befasst sich mit dem Themenkomplex „Flexibles Arbeitszeitrecht“ und flankiert damit die aktuelle politische Debatte.
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