Whistleblowing (Hinweisgeberschutzgesetz)

Deutschland hat die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblowing-Richtlinie), bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021 nicht in nationales Recht umgesetzt. Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 in zweiter und dritter Lesung das sog. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Danach müssen Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten; für Arbeitgeber mit weniger als 250 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist (17. Dez. 2023). Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 10. Februar 2023 mit dem Gesetz befassen. Mit dem Inkrafttreten darf im Mai 2023 gerechnet werden.

Der HDE kritisiert die überschießende Umsetzung der Richtlinie. Insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs und der fehlende Vorrang einer internen Meldestelle widerspricht der Bürokratiebremse und führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Unternehmen. Die Verpflichtung nun auch anonyme Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten sowie eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber zu ermöglichen begünstigt Missbrauch erheblich.

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