Mobile Arbeit-Gesetz – MAG
Die Digitalisierung und Vernetzung in Echtzeit haben dazu geführt, dass ortsflexibles Arbeiten bei entsprechender technischer Ausstattung problemlos möglich ist. So konnte während der Corona-Pandemie ein großer Teil der Beschäftigten seine Arbeit ins sogenannte Homeoffice verlagern bzw. auf mobile Arbeit (also ortsungebundene Arbeit) zurückgreifen. Dabei ist viel neues Vertrauen entstanden, dass nicht durch unnötige Regulierung gefährdet werden darf. Die Krise hat doch vor allem eines gezeigt: Sofern es sinnvoll und auch machbar ist, wird schon heute in der Praxis erforderlichenfalls schnell und unkompliziert auf Homeoffice und mobile Arbeit umgestellt. Unnötige zusätzliche Regulierung, die letztlich nur zu noch mehr Bürokratie führt, ist auch aufgrund der aktuellen Situation, in der viele Arbeitgeber um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen, strikt abzulehnen.
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