Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 den Entwurf eines sogenannten Betriebsrätemodernisierungsgesetztes beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 21. Dezember 2020, abgesehen von dem geänderten Namen, nur marginale inhaltliche Änderungen. Der HDE lehnt den Entwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz weiter ab. Der Gesetzgeber muss gerade jetzt in der Krise auf unnötige bürokratische Belastungen verzichten. Eine echte Reform des Betriebsverfassungsgesetzes gleicht einer Operation am „offenen Herzen“ und bedürfte vorab einer breiten politischen Debatte und auch umfassender juristischer Vorüberlegungen. Ein Schnellschuss ist hier kontraproduktiv.

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