Midijob

Stellungnahme: Der HDE lehnt eine Ausweitung der Midijobgrenze auf 2.000 € strikt ab

Der HDE hat zu der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs vom 26. September 2022 Stellung genommen und die geplante neuerliche Ausweitung des Midijobbereichs scharf kritisiert (vgl. Anlage). 

Schon die Anhebung der Midijobgrenze auf 1.600 € zum 1. Oktober 2022 war ein Fehler. Eine noch weitere Erhöhung der Midijobgrenze auf einen Monatsverdienst von 2.000 € bereits zum 1. Januar 2023 würde zu erheblichen Mehrbelastungen der Arbeitgeber führen und Branchen mit hoher Teilzeitquote unverhältnismäßig stark benachteiligen. Die Bezeichnung als „Entlastungspaket“ würde mit dieser Maßnahme zudem ad absurdum geführt.

Es ist daher zwingend erforderlich, im Zusammenhang mit der geplanten Ausweitung des Midijobbereichs auf 2.000 € ab dem 1. Januar 2023, die damals beschlossene und ohnehin hoch umstrittene Beitragslastumverteilung zu Ungunsten der Arbeitgeber vollständig rückgängig zu machen. Mindestens aber müsste die Beitragslast für Arbeitgeber zur Sozialversicherung bei der Beschäftigung von Personen im Einkommensbereich von 1.600 € bis 2.000 € monatlich auf dem bisherigen Niveau eingefroren werden, damit die geplante Erweiterung des Midijobbereichs auf 2.000 € für Arbeitgeber am Ende wenigstens kostenneutral bleibt. Die Mehrausgaben für die Entlastung der Beschäftigten im neuen Midijobbereich müssen dabei auch zwingend aus Steuermitteln finanziert werden. Denn die Bewältigung der Krisensituation ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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