Mindestlohnanpassung

Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2023 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen. Vorab wurde auch der HDE als sachverständiger Verband um seine Einschätzung gebeten. Die Mindestlohnkommission hat dazu einen Themenkatalog ausgearbeitet, auf den sich die HDE-Stellungnahme bezieht.  In der aktuellen Debatte über die künftige Entwicklung des Mindestlohns warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) darin vor einer Überforderung der Arbeitgeber durch weitere Mindestlohnanhebungen sowie vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung den Mindestlohn vorzeitig per Gesetz zum 1. Oktober 2022 ohne vorherige Beteiligung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde sprunghaft angehoben.

 

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