Postnovelle

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Postrechts (PostModG) hat die Bundesregierung eine grundlegende Überarbeitung des Postgesetzes vorgelegt. Der Entwurf enthält Vorgaben zur Überwachung von Subunternehmern sowie umfassende Regelungen zum Arbeitsschutz, wie zusätzliche Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten und für die Zustellung von Paketen mit erhöhtem Gewicht. Ziel des neuen Gesetzes sei es, „flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleitungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen“. Laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werde ein einheitliches Marktzugangsregime in Zukunft gewährleisten, dass Anbieter über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen und Verstößen gegen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten mit wirksamen Maßnahmen begegnet werden könne.

Der HDE sieht die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen umfassenden Vorgaben zum Marktzugang und die zusätzlichen Vorgaben für den Umgang mit Paketen mit erhöhtem Gewicht sowie die geplanten weitreichenden neuen Prüf- und Überwachungspflichten im Fall des Einsatzes von Subunternehmern kritisch. Das PostModG ist erkennbar nicht der richtige Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsbedingungen. Daneben sind die ge-planten Regelungen inhaltlich gar nicht geboten, weil es bereits heute entsprechende eigenständige Gesetzgebung und spezialisierte Aufsichtsbehörden sowohl für die Regelung des Marktzugangs als auch für die Überwachung von Subunternehmern gibt. Es drohen dadurch Marktaustritte gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bislang den Wettbewerb getrieben haben.

 

Anhänge herunterladen